Wem sage ich es wie? – Beschwerdemöglichkeit als Kinderrecht
Reihe: Wirklichkeit des Kinderrechtes zum Internationalen Tag des Kinderrechts
19. Nov. 2026
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„Papier ist geduldig“ – so heißt es so schön. Wenn gemäß des Wortlauts der Kinderrechte junge Menschen die Möglichkeit haben sollen, sich über Unrecht beschweren zu können, muss diese Möglichkeit auch konkret bestehen. Der Freistaat Sachsen geht hierfür derzeit konkrete Schritte. Gleiches gilt für den Aspekt der Ombudschaft. Gemeinsame mit Susann Rüthrich, der Kinder- und Jugendbeauftragten des Freistaates Sachsen, kommentieren wir die aktuellen Entwicklungen.
Kooperation: Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Sachsen
Kooperation: Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Sachsen
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